AGB ticket4you für Veranstalter - ticket4you

ticket4you.at
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Allgemeine Geschäftsbedingungen ticket4you für Veranstalter
 
Stand September 2020

Prolog: Sonderbestimmungen zur Covid-19 Gästeliste sind unter Punkt 16) geregelt.
 
1) Allgemein
ticket4you ist eine in Österreich eingetragene Marke. Unter dieser geschützten Markenbezeichnung bietet die Firma Airevents GmbH (im Folgenden nur mehr ticket4you bezeichnet) eine Plattform zur Vermarktung von Tickets für Veranstaltungen jeglicher Art an.
Diese Plattform kann von Veranstaltern, Organisatoren, Eventagenturen, Seminaranbietern, Schulen, Vereinen usw. (im Folgenden nur mehr VERANSTALTER genannt) über das Internet genutzt werden.
Bei personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für alle Geschlechter.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbeziehungen (kurz AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen ticket4you und dem Veranstalter. Sie sind ein fixer Bestandteil auch jeder zukünftigen Vereinbarung auch, wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wurde.
 
2) Vertragsgegenstand
2.1.) ticket4you bietet eine auf dem Internet basierende Lösung zur Vermarktung von Veranstaltungen, Bezahlung, Versand, Abrechnung und dem Besuchermanagement zur Integration in die eigene Webseite des Veranstalters an.

2.2.) Unter Veranstaltungen werden hier jede Art von Zusammenkünfte von Menschen verstanden, für die eine geregelte Teilnahme durch die Abgabe von Zutrittsberechtigungen (in weiterer Folge "Tickets" genannt, entgeltlich oder unentgeltlich, geregelt ist (z. B. Eintrittskarten, Teilnehmeranmeldung, Reisebuchung etc.). Unter Veranstaltungen werden auch Events, Seminare, Meetings, Clubbings, Bälle, Reisen, Partys, Konzerte, Sport- und Kulturevents, Fitnesskurse usw. verstanden.
ticket4you bietet mehrere Versionen dieser Vermarktungsmöglichkeit unter dem Namen "ticket4youFREE", "ticket4youPLUS" und "ticket4youPRO" an.
 
2.3.) ticket4youFREE bietet eine eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit des Systems ticket4you, als Version ticket4youFREE, kostenfrei für Veranstalter und Käufer, an.

2.4.) Ticket4you bietet einem Veranstalter die Möglichkeit, in einem vordefiniertem Format, seine Veranstaltung auf einer Internetseite von ticket4you einzutragen. Tickets mit gleichem Leistungsumfang werden zu Ticketkategorien zusammengefasst. Der Veranstalter kann Ticketkategorien mit von ihm frei definierten Preisen erstellen. Er kann Zahlungs- und Versandbedingungen definieren und die von ihm zum Kauf, zur Registrierung oder kostenlosen Teilnahme angebotenen Ticketkategorien in einem Webshop anbieten. Der Zugang, zu dem vom Veranstalter definierten Webshop, wird über einen Link zum Server von ticket4you hergestellt. Diesen Link kann der Veranstalter in seine Internetseiten, an einer beliebigen Stelle, einkopieren. Klickt ein potenzieller Teilnehmer diesen Link an, so wird ihm der Webshop (Ticketshop) des Veranstalters, mit den Ticketkategorien und Teilnahmebedingungen angezeigt.

2.5.) Festgehalten wird hiermit ausdrücklich, das eine vertragliche Bindung über den Kauf oder einer erfolgten Anmeldung zu einer Teilnahme durch einen Käufer (Besteller, Teilnehmer etc.) immer nur zwischen diesem und dem Veranstalter zustande kommt. Dies gilt auch in jenen Fällen, in denen ticket4you den Versand der Tickets, Inkasso der Rechnungen, eine Software zur Zutrittskontrolle beistellt oder andere Handlungen für den Veranstalter durchführt. Es ist Pflicht des Veranstalters, Teilnehmer auf ein eventuell bestehendes Widerruf- bzw. Rückgaberecht hinzuweisen und entsprechend ordnungsgemäß zu belehren.

2.6.) Der Vertragsabschluss zwischen dem Veranstalter und einem Benutzer (Ticketkäufer, Anmelder etc.) des Webshops (Ticketshops) erfolgt durch eine Auswahl der vom Veranstalter zum Zeitpunkt der Nutzung im Webshop angebotenen Tickets bzw. Waren, den zugehörigen Leistungsbeschreibungen und Preisen durch den Benutzer. Mit der Angabe des Namens des Buchers bzw. des Rechnungsempfängers und Kontaktdaten (E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse), sowie einer Auswahl aus den möglichen Zahlungs- und Versandarten, wird dem Benutzer ein Preis für den Kauf bzw. die Anmeldung der Tickets mitgeteilt (Gesamtbetrag). Mit einem Klick auf das Feld "Zahlungspflichtig Buchen" stellt der Benutzer einen verbindlichen Antrag zum Abschluss eines Kaufvertrages mit der Veranstalter. Der Veranstalter erteilt hiermit ticket4you die Vollmacht, für die Dauer des Vertrages, diese Kauf- bzw. Buchungsverträge in seinem Namen und auf seine Rechnung, entsprechend der vom Veranstalter bei ticket4you eingegebenen Bedingungen, verbindlich abschließen zu können. Zur Erfüllung des Vertrags zwischen Käufer und Veranstalter ist ticket4you nicht verpflichtet. ticket4you ist daher auch nicht für die Durchführung der Veranstaltung verantwortlich.

3.)     Laufzeit und Kündigung des Vertrages
3.1.)   Der Vertrag beginnt mit jenem Zeitpunkt, bei dem der Veranstalter sich auf der Einstiegsseite von ticket4you mit einer E-Mail-Adresse und einem Passwort erstmalig registriert, die dort verlinkten AGB durch eine Markierung akzeptiert und auf den Button "Konto erstellen" klickt.

3.2.)   Der Vertrag ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet automatisch, wenn in den letzten 24 Monaten keine Veranstaltung durch den Veranstalter über das ticket4you System veröffentlicht wurde. Darüber hinaus können beide Vertragsteile den Vertrag jederzeit, so ferne keine anderen Bedingungen vereinbart wurden, immer nach einer abgeschlossenen und über ticket4you veröffentlichten Veranstaltung, den Vertrag auflösen (ordentliche Kündigung).
Es wird eine schriftliche Form durch ein E-Mail an die vom Veranstalter bei der erstmaligen Registrierung angegebene E-Mail-Adresse bzw. an office@ticket4you.at vereinbart.
 
3.3.)   Auch bei Vorliegen besonderer Bestimmungen zur Laufzeit und Kündigung haben beide Parteien das Recht, das Vertragsverhältnis bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit, ohne Einhaltung einer Frist, außerordentlich zu kündigen.
Wichtige Gründe sind für ticket4you insbesondere die folgenden Ereignisse:
  • Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch den Veranstalter
  • Verstoß des Veranstalters gegen seine vertraglichen Pflichten
  • wenn der Verdacht entsteht, das Tickets für eine Veranstaltung vermarktet werden, deren Durchführung nicht möglich oder gar nicht beabsichtigt ist (Betrug), der Veranstalter nicht zur Vermarktung berechtigt ist, oder eine andere kriminelle Handlung vermutet werden kann.
  • der Veranstalter mit der Bezahlung von Rechnungen von ticket4you  mit mehr als 8 Tagen in Zahlungsverzug gerät.
  • über das Vermögen des Veranstalters ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, dieses Mangels Masse abgewiesen wird oder kein verwertbares Vermögen mehr vorhanden ist.
 
3.4.)   Im Falle einer ordentlichen Kündigung werden ab dem Einlangen bei ticket4you die Möglichkeiten zur Benutzung des ticket4you Systems zur Vermarktung von Veranstaltungen eingestellt. Der Veranstalter hat letztmalig die Möglichkeit binnen 30 Tagen die am Server von ticket4you gespeicherten Rechnungen bzw. Buchungen in Form von PDF-Dateien oder CSV-Dateien down zu loaden und lokal auf einem eigenen Speichermedium zu speichern. Nach Ablauf dieser Frist werden alle Daten des Veranstalters, seiner Käufer, alle Buchungen zu Veranstaltungen usw. am Server von ticket4you unwiderruflich und dauerhaft gelöscht.
 
3.5.)   Im Falle einer außerordentlichen Kündigung werden ab dem Versand der E-Mail an den Veranstalter bzw. an ticket4you, sämtliche Zugänge zum System ticket4you gesperrt.
Alle Links zu bei ticket4you veröffentlichten Veranstaltungen können mit sofortiger Wirkung gesperrt und eine weitere Vermarktung von Veranstaltungen unterbunden werden.
Alle Leistungen und Gebühren bis zum Zeitpunkt der Kündigung werden durch ticket4you abgerechnet und dem Veranstalter zu den vereinbarten Preisen in Rechnung gestellt.

4) Zutrittsberechtigung "TICKET"
4.1)   Angaben auf dem Ticket
Alle Angaben auf einem Ticket können vom Veranstalter frei erstellt werden. ticket4you übernimmt daher keinerlei Haftung über den Inhalt, Preise, Bedingungen für Zutritt etc.
Der Veranstalter verpflichtet sich keinerlei Texte, Bilder oder Symbole mit anstößigem, sexuellem, politischen oder gesetzlich verbotenen Inhalt zu verwenden. Wird von ticket4you ein Verstoß gegen diese Verpflichtung vermutet, kann die gesamte Veranstaltung mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Information des Veranstalters, von der Veröffentlichung bzw. der Zugriff auf den Link zu ticket4you gesperrt werden. Der Veranstalter wird von ticket4you über die Sperre zeitnah informiert und kann die beanstandeten Passagen löschen. ticket4you steht es frei die Sperre, auch bei einer erfolgten Verbesserung der Beanstandung, weiterhin aufrechtzuerhalten. Dem Veranstalter steht dafür keinerlei Schadenersatzanspruch - aus welchem Titel auch immer - zu. Bis zum Zeitpunkt der Sperre aufgelaufene Kosten sind ticket4you durch den Veranstalter ordnungsgemäß zu ersetzten.
 
4.2.)  Preise der Tickets
Alle Preise für den Erwerb, Versand oder Bezahlung von Tickets oder anderen Angeboten im Ticketshop können völlig frei durch den Veranstalter definiert werden. ticket4you übernimmt daher keinerlei Haftung wegen falscher Angaben oder Irrtum im Ticketshop, Rechnung oder auf den Tickets selbst.
Alle Preise im Ticketshop müssen immer inklusive gesetzlicher Gebühren und Abgaben, wie z. B. der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer), angegeben werden.
Alle Preise sind immer exklusive möglicher Spesen für Versand oder Zahlung anzugeben.

4.3.)  Angebotene Mengen je Ticketkategorie
Der Veranstalter bestimmt frei die Menge an einzelnen Tickets die er in jeder Ticketkategorie und damit auch in Summe für eine gesamte Veranstaltung anbietet. ticket4you übernimmt keinerlei Haftung, ob die angebotene bzw. verkaufte Ticketmenge je Ticketkategorie oder in Summe, den tatsächlichen Platzangebot oder den gesetzlichen Vorschriften für die Veranstaltungsstätte (Location) entsprechen oder überschreiten. Der Veranstalter verpflichtet sich hiermit entsprechende gesetzliche Vorschriften einzuhalten und nicht mehr Tickets anzubieten als es behördlich genehmigte Plätze in der Veranstaltungsstätte gibt.
 
4.4.)  Gültigkeit
Der Veranstalter kann die Gültigkeit der Tickets, also jener Zeitraum in dem ein Ticket bei erstmaliger Vorlage als "gültig" bewertet wird und damit zum Zutritt oder Teilnahme an der angegebenen Veranstaltung und entsprechend den mit dem Ticket verbundenen Bedingungen, berechtigt, frei definieren. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass im angegebenen Zeitraum, entsprechend der Anzahl der ausgegebenen Tickets, Mitarbeiter oder elektronische Vorrichtungen vorhanden sind um die Gültigkeit zu kontrollieren.

4.5.)  Verkaufszeitraum
Dem Veranstalter steht es frei den Zeitraum zu definieren in dem jede Ticketkategorie im Ticketshop über das Internet zum Kauf oder zur Buchung angeboten wird.

4.6.)  Versand
4.6.1.) Als üblicher Weg wird der Versand der vom Käufer bestellten Tickets durch Zusendung per E-Mail an die vom Benutzer im Zuge der Bestellung angegebene Internetadresse in Form einer A4 Seite im PDF-Format, über das ticket4you System vereinbart. Der Benutzer kann diese Tickets kostenlos an einem geeigneten handelsüblichen Drucker ausdrucken (print@home) oder zur Vorlage bei der Zutrittskontrolle auf einem Smartphone (E-Ticket) speichern.
Je nach gewähltem Angebot an Zahlungsoption durch den Veranstalter erfolgt der Versand per E-Mail durch eine manuelle Bestätigung des Veranstalters über den Zahlungseingang im ticket4you System oder automatisch nach dem Abschluss der Bestellung durch den Käufer. Ob der Versand per E-Mail, mit oder ohne Bezahlung, erfolgen soll, kann der Veranstalter frei definieren.
 
4.6.2.) Dem Veranstalter steht es frei, statt oder auch zusätzlich zum Versand per E-Mail andere vordefinierte Möglichkeiten (Postversand, Abholung usw.) zu aktivieren. Dem Veranstalter steht es frei diese Möglichkeiten kostenlos oder gegen eine von ihm frei zu definierende Gebühr auf seine Rechnung und Risiko durchzuführen. Die Verantwortung über die rechtzeitige Durchführung, Transport und Zustellbarkeit der Tickets trägt ausschließlich der Veranstalter.

4.7.)  Zahlungen
ticket4you bietet - je nach gewählter Version ticket4youFREE, ticket4youPLUS bzw. ticket4youPRO - verschiedene Möglichkeiten zur Bezahlung der Rechnung durch den Käufer an. Dem Veranstalter steht es frei, im Rahmen der gewählten Version von ticket4you, aus den angebotenen Zahlungsformen jene zu wählen, die dem Käufer zur Bezahlung der Rechnung für die Tickets oder Leistungen von ticket4you angeboten werden sollen. Für alle Zahlungsformen gilt, dass dem Käufer keine Kosten für die gewählte Zahlungsform vom Verkäufer - ungeachtet der möglichen Kosten des Zahlungsverkehrs durch ticket4you oder einem Zahlungsdienstleister - extra verrechnet werden dürfen.
Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass bei Zahlungsformen die nicht über ticket4you als Zahlungsdienstleister abgewickelt werden (z. B. Zahlung bei Abholung, offene Rechnung mit Zahlungsziel, Vorauskasse etc.) der Zahlungseingang manuell vom Veranstalter im ticket4you System anzumerken ist, um einen Versand der bestellten Tickets per E-Mail auszulösen, einen Mahnlauf zu ermöglichen oder Zutrittsberechtigungen zu erstellen.

4.8.)  Kontrollpunkte
Wenn der Veranstalter die Gültigkeit von Tickets auf einzelne Bereiche definiert hat (Kontrollpunkte), so verpflichtet er sich, diese entsprechend dem Gültigkeitszeitraum mit Mitarbeitern zu besetzten, um eine Kontrolle der ausgegebenen Tickets zu ermöglichen.
 
5.)     ABSAGE, Verschiebung und Änderung von Veranstaltungen
5.1.)  Absage
Der Veranstalter ist verpflichtet eine Veranstaltung abzusagen, wenn er erkennen kann, das die Durchführung der Veranstaltung wie ausgelobt - aus welchen Gründen auch immer - nicht möglich sein wird. Eine Absage der Veranstaltung im Ticketshop beendet mit sofortiger Wirkung den Verkaufszeitraum aller im Ticketshop angebotenen Tickets. Eine Aufhebung der Absage ist rückwirkend nicht möglich. Der Veranstalter verpflichtet sich alle Käufer von Tickets bzw. gebuchte Teilnehmer an der Veranstaltung sofort über die Absage in geeigneter Weise zu informieren. Der Veranstalter verpflichtet sich Erlöse aus Ticketverkäufen an die Käufer so rasch als möglich zurückzuzahlen und hält ticket4you im Falle von Schadensersatzansprüchen von Ticketkäufern schad- und klaglos.
Sind für die Benutzung des ticket4you Systems Gebühren vereinbart worden, so übernimmt in diesem Falle der Veranstalter die Gebühren zur Auszahlung an ticket4you und dies ungeachtet, ob bei den Veranstaltungsdetails und -kostenregelung eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde (z. B. "Systemgebühr zahlt Ticketkäufer").

5.2.)  Verschiebung einer Veranstaltung
Wird die Durchführung einer Veranstaltung - aus welchen Gründen auch immer - zum geplanten Zeitpunkt oder am geplanten Veranstaltungsort nicht möglich und es kann ein Ersatztermin oder -veranstaltungsort dem Ticketkäufer oder gebuchtem Teilnehmer angeboten werden, so kann die Veranstaltung verschoben werden.
Dem Ticketkäufer steht es dabei frei, sein gekauftes Ticket oder die erfolgte Buchung, zu gleichen Bedingungen, zum neuen Termin oder am neuen Veranstaltungsort einzulösen oder eine Rückabwicklung binnen 30 Tagen ab Information der Verschiebung durch den Veranstalter zu verlangen.

5.3.)  Änderung der Veranstaltung
Wird ein wesentlicher Punkt der Beschreibung einer über ticket4you vermarkteten Veranstaltung geändert, so ist der Veranstalter verpflichtet diese Änderung im Text seiner Beschreibung der Veranstaltung auf ticket4you sofort richtigzustellen.
Weiters ist der Veranstalter verpflichtet die bisherigen Käufer über diese Änderung in geeigneter Weise zu informieren. Dem Ticketkäufer steht es dabei frei, sein gekauftes Ticket oder die erfolgte Buchung aufrechtzuerhalten oder eine Rückabwicklung binnen 30 Tagen ab Information der Änderung durch den Veranstalter zu verlangen.

6.)     Rechnungen für Ticketkäufer
Der Veranstalter beauftragt hiermit ticket4you mit der Erstellung von Rechnungen und Stornorechnungen (Gutschriften) über jeden Kauf- bzw. Buchungsvorgang in seinem Namen. Rechnungen und Gutschriften werden von ticket4you nur in elektronischer Form als E-Rechnungen per E-Mail versendet. Rechnungen in Papierform müssen vom Veranstalter erstellt, den Hinweis "RECHNUNGSKOPIE" deutlich enthalten und an den Käufer übermittelt werden.
ticket4you erstellt im Namen des Veranstalters automatisch eine Rechnung über jeden erfolgten Buchungsvorgang. Dies ungeachtet des Inhalts oder der von Veranstalter definierten Bedingungen, Versand- und Zahlungsweise. Die Rechnungen werden mit durchgehenden aufsteigenden Rechnungsnummern, dem Datum der Rechnungserstellung und der beinhalteten Umsatzsteuer erstellt. Alle Rechnungen über den Kauf von Tickets oder Waren werden immer mit Bruttobeträgen (inklusive Umsatzsteuer) erstellt. Die darin enthaltene Umsatzsteuer, sowie der Nettobetrag der Rechnung ohne Umsatzsteuer, werden auf der Rechnung gesondert angegeben.
Der Veranstalter ist verpflichtet die ordnungsgemäße Ausstellung der Rechnung sofort zu prüfen und vermutete Abweichungen vom Inhalt und der Ausgestaltung der Rechnung sofort an ticket4you zu melden.
Rundungsdifferenzen zwischen der Ermittlung der Umsatzsteuer aus der Zeilensumme und der Berechnung aus der Gesamtsumme sind nicht zu vermeiden und zulässig.
Ist die Teilnahme an einer Veranstaltung kostenlos, so kann die Rechnung auch nur als Buchungsbestätigung bezeichnet werden. In diesem Falle werden keine Beträge und Steuern ausgewiesen.

7.)     Zahlungsdienstleister
7.1.) Für bestimmte Zahlungsformen (z. B. Kreditkarten) ist für eine erfolgreiche Bezahlung einer Rechnung ein sogenannter "Zahlungsdienstleister" nötig. Dieser wickelt kostenpflichtig eine garantierte Bezahlung der Rechnung des Veranstalters durch den Käufer im Zuge des Kaufvorganges, in einem externen, gesicherten und verschlüsselten Verfahren, ab. Dem Veranstalter steht es, ab der Version Ticket4youPRO, frei einen eigenen Zahlungsdienstleister, auf eigene Rechnung und Risiko des Veranstalters, mit der Abwicklung der Zahlungsvorgänge zu beauftragen.

7.2.) Wird die Zahlungsabwicklung über ticket4you und dem von ihm genutzten Zahlungsdienstleister abgewickelt, stehen ticket4you eine Abgeltung der Kosten und des Mehraufwandes durch den Veranstalter zu. Diese Mehrkosten können nicht durch Zuschläge auf den Kaufpreis auf den Käufer übertragen werden. ticket4you hat mit einem Zahlungsdienstleister und den Zahlstellen (z. B. Visa, Mastercard, usw.) Vereinbarungen über den Zeitraum der Auszahlung und der möglichen Rückforderung getroffen. Die von ticket4you auf diese Weise eingenommenen Rechnungserlöse verbleiben bis zum Zeitpunkt der möglichen Rückforderung durch die Zahlungsstelle auf einem Bankkonto von ticket4you. Der Veranstalter hat jederzeit die Möglichkeit sich über das Internet über den aktuellen Stand seines auf dem Bankkonto erliegenden Guthabens und des frühesten möglichen Auszahlungszeitpunkts seines Guthabens zu informieren. Werden Gebühren oder Kosten des Zahlungsdienstleisters und der Zahlstellen im Falle von Beanstandungen oder Rückabwicklungen von Zahlungen an ticket4you verrechnet, so ist ticket4you berechtigt diese Kosten an den Veranstalter, samt einem Aufschlag für die Mühewaltung, dem Veranstalter in Rechnung zustellen und dieser stimmt hiermit der Vereinbarung zu.
Für die bei ticket4you auf einem Bankkonto erliegenden Guthaben aus für den Veranstalter kassierten Rechnungsbeträgen wird keine Verzinsung der Beträge vereinbart.
Für die Durchführung der Zahlungsabwicklung über ticket4you werden von ticket4you Gebühren, laut aktueller Preisliste, verrechnet.
 
7.3.) ticket4you steht es frei Teilbeträge oder den gesamten Betrag der mit dem Veranstalter vereinbarten Kosten für Systemnutzung, Zahlungsabwicklung, Versand oder sonstigen Leistungen von dem am Bankkonto erliegenden Guthaben des Veranstalters, nach Rechnungslegung und vor Auszahlung an den Veranstalter in Abzug zu bringen.

7.4.) Im Falle des Verdachtes einer missbräuchlichen Verwendung des ticket4you Systems, insbesondere für den Verdacht der Geldwäsche, steht es ticket4you frei sämtliche, auf den bei ticket4you erliegende, Guthaben des Verkäufers bis zu einer einwandfreien Klärung durch den Zahlungsdienstleister bzw. der zuständigen Behörden zu sperren und nicht an den Veranstalter auszuzahlen.

8.)     Stornorechnungen
Grundsätzlich ist das Erstellen von Stornorechnungen (Gutschriften) zu Rechnungen durch den Veranstalter zu erledigen. Auf Aufforderung durch den Veranstalter kann ticket4you einzelne oder alle Rechnungen einer Veranstaltung, gegen den Ersatz der Mehrkosten laut aktueller Preisliste von ticket4you, stornieren bzw. gutschreiben. Eine Stornierung (Gutschrift) einzelner Bestandteile einer Rechnung (einzelne Tickets) ist nicht möglich.

9.)     Kosten
9.1.) ticket4you bietet mit der Version "ticket4youFREE" eine Nutzung des ticket4you Systems - mit eingeschränkten Möglichkeiten - kostenlos an.
Die kostenlose Nutzung bezieht sich nicht auf zusätzliche Leistungen, die vom Veranstalter über die in der Version ticket4youFREE angebotenen Leistungen hinaus, bei ticket4you bestellt werden (z. B. Anmietung von Geräten etc.).

9.2.) Wenn Gebühren ("Online-Buchungsspesen") für die Benutzung des ticket4you Systems vereinbart werden (ab Version ticket4youPLUS), werden diese immer dem Veranstalter berechnet. Der Veranstalter kann aber frei wählen, ob er die Gebühren an den Käufer zu 100 % weiterverrechnet oder vom Veranstalter zu 100 % selbst getragen, werden.

9.3.) ticket4you erhält vom Veranstalter für die Nutzung der ticket4you Internetseiten zum Verkauf, Buchung und zur Vermarktung einer Veranstaltung ab der Version ticket4youPLUS sogenannte "Online-Buchungsspesen" (Systemgebühr) für jedes gebuchte bzw. verkaufte Ticket, ungeachtet ob dieses auch tatsächlich eingelöst wurde bzw. eingelöst werden kann. Diese Systemgebühr entsteht auch bei Erstellung von Gutschriften oder Stornierungen durch das ticket4you System.

9.4.) Werden Zahlungen für Rechnungen über ticket4you abgewickelt fallen zusätzliche Gebühren an (insbesondere die „Zahlungsabwicklungsspesen“). Diese kann nicht an den Käufer übertragen werden und ist immer vom Veranstalter zu tragen. Die Höhe richtet sich nach der Art der Zahlung und ist in der aktuellen Preisliste veröffentlicht.
 
9.5.) Wird ein postalischer Versand der Tickets vom Veranstalter angeboten und an ticket4you zur Durchführung ausgelagert, erhält ticket4you vom Veranstalter für den Versand von Tickets auf dem Postweg eine „Versandgebühr“. Die Höhe richtet sich nach der Art des Versands und ist in der aktuellen Preisliste veröffentlicht.

9.6.) Dem Veranstalter steht es frei eine "Vorverkaufsgebühr" dem Käufer in Rechnung zustellen. Diese Vorverkaufsgebühr dient üblicherweise zur Abgeltung der Vermittlungsprovision von Kartenbüros, Online Vermarktungsplattformen von Veranstaltungstickets etc. Dieser Wert bemisst sich in Prozenten vom Ticketpreis und steht ausschließlich, so nicht anderes vereinbart wurde, dem Veranstalter zu.

9.7.) Weitere Gebühren fallen gemäß der jeweils gültigen Preisliste insbesondere für den Verkauf und den Versand von Handelsartikeln, für zusätzliche Produkte und Dienstleistungen an. Die Höhe richtet sich nach der Art der Leistung und ist in der aktuellen Preisliste veröffentlicht.

9.8.) Gelangt eine Veranstaltung aus Gründen, die nicht von ticket4you zu vertreten sind nicht zur Durchführung, so werden die Gebühren für bereits durch ticket4you erbrachten Leistungen trotzdem zur Zahlung fällig.
 
9.9.) Die Höhe der vorstehend genannten Gebühren bzw. Entgelte ergibt sich aus der "Preisliste ticket4you" für Veranstalter und verstehen sich, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

10.)   Abrechnung
10.1.) So nichts anderes vereinbart wurde, ist die Benutzung von ticket4youFREE kostenlos und die Bezahlung der Rechnungen der Käufer erfolgt direkt an den Veranstalter.
So keine zusätzlichen und nicht im Umfang der Version ticket4youFREE gedeckten Leistungen vom Veranstalter an ticket4you beauftragt wurden, entfällt eine Abrechnung zwischen den Vertragsparteien.

10.2.) Bei den Versionen Ticket4youPLUS und ticket4youPRO kann der Veranstalter auswählen, welche der von ticket4you angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Offene Rechnung, Vorauskasse, Tageskasse, Kreditkarte, Direktüberweisung, PayPal etc.) den Käufern zur Verfügung gestellt werden sollen. In den Zahlungsmöglichkeiten die einen Zahlungsdienstleister erfordern (s. a. Punkt 7.) werden die Zahlungen des
Käufers über diesen abgerechnet und von diesem an ein, nur den Ticketerlösen zugeordnetes, Bankkonto von ticket4you überwiesen. Der Veranstalter räumt ticket4you hiermit eine entsprechende Vollmacht zum Inkasso ein.

10.3.) Nach einer abgeschlossenen Veranstaltung kann der Veranstalter eine automatisierte Abrechnung zwischen tickt4you und dem Veranstalter über das Internet auslösen. Wurden Tickets für mehrere Veranstaltungen des Veranstalters in einem Ticket zusammengefasst (z. B. Saisontickets), so erfolgt die Abrechnung entsprechend nach der letzten Veranstaltung.
Die Abrechnung erfolgt in der Form, dass ticket4you dem Veranstalter eine Auflistung aller vereinbarten Kosten und Gebühren, sowie der Umsätze, Zahlungseingänge und Rückbuchungsfristen des Zahlungsdienstleisters übermittelt.
Erfolgt zu dieser Abrechnung kein schriftlicher Einwand binnen 8 Tagen oder wird diese Abrechnung vorzeitig ausdrücklich per E-Mail anerkannt, so werden die bei ticket4you erliegenden Erlöse, nach Ablauf der Rückbuchungsfrist des Zahlungsdienstleisters, auf das vom Veranstalter in seinem Veranstalterprofil bei ticket4you angegebene Bankkonto binnen 3 Tagen zur Überweisung gebracht. Allfällige Bankspesen für die Überweisung und für Rückbuchungen sind vom Veranstalter zu tragen.

10.4.) Der Veranstalter berechtigt ticket4you ausdrücklich Rechnungen von ticket4you an den Veranstalter vor Auszahlung der Erlöse an den Veranstalter von den bei ticket4you erliegenden Erlösen in Abzug zu bringen. Dies gilt auch für Teilrechnungen.

10.5.) Werden von Ticketkäufern Reklamationen über die Leistung des Veranstalters bei ticket4you bekannt, so werden die entsprechenden Ticketerlöse auf dem Bankkonto zur Auszahlung an den Veranstalter, bis zu Klärung des Sachverhaltes, gesperrt.
Eine Auszahlung an den Veranstalter oder Rückzahlung an den Käufer erfolgt einvernehmlich.

10.6.) Der Veranstalter akzeptiert ausdrücklich die Ausstellung der Rechnung von ticket4you in elektronischer Form als E-Rechnung. Der Veranstalter hat das Recht diese Rechnung binnen 14 Tagen zu beeinspruchen. Danach gilt die Rechnung als anerkannt. Ein Einspruch ist schriftlich an die E-Mail-Adresse office@ticket4you.at zu senden.

10.7.) Werden die Zahlungen für Ticketkäufe über ticket4you abgewickelt und wird vom Ticketkäufer ein "Cashback Verfahren" zur Prüfung einer Rückabwicklung einer Kreditkartenzahlung, PayPal oder Onlineüberweisung gestartet, so sind neben den Kosten für das Cashback Verfahren noch Kosten von € 50.-, als pauschalierte Aufwandsentschädigung, an ticket4you zu bezahlen.

10.8.) ticket4you hat das Recht jederzeit Teilrechnungen, auch vor Durchführung der Veranstaltung, über seine Leistungen dem Veranstalter in Rechnung zu stellen.

10.9.) Für alle Rechnungen von ticket4you gilt, so nicht anders vereinbart, eine Zahlungsfrist von 8 Tagen. Ist der Rechnungsbetrag nicht rechtzeitig am angegebenen Bankkonto eingelangt, steht es ticket4you frei vom Vertrag zurückzutreten (s.a. Punkt 3.3.). Das Versenden von Mahnungen ist nicht verpflichtend. Werden Mahnungen versendet, so werden Kosten von € 36.-, als pauschalierte Aufwandsentschädigung, je Mahnung fällig. Im Falle von Mahnungen durch einen Rechtsanwalt oder Inkassobüro sind diese Kosten vom Veranstalter zusätzlich zu bezahlen.

11)     Haftungen
11.1.) Technische Störungen, Verfügbarkeit des Webshops
Der Veranstalter anerkennt, dass eine 100 % Verfügbarkeit der ticket4you Internetseiten und des Servers technisch nicht zu realisieren ist. ticket4you wird sich jedoch bemühen, den Server und die darauf befindlichen Ticketshops möglichst dauerhaft verfügbar zu halten.
Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange, sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von ticket4you stehen (wie z. B. Ausfall des Internets, Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Störungen beim Host des Servers, externe Übernahme des Servers, etc.), können zu kurzzeitigen Störungen oder zur vorübergehenden Einstellung der Dienste über den ticket4you Server und die dort gespeicherten Internetseiten, Ticketshops, Daten der Ticketkäufer bzw. Bucher und der gültigen Ticketcodes führen.
ticket4you wird sich bemühen Ausfälle des Ticketshops so kurz als möglich zu halten.
Sollte die Verfügbarkeit des Servers länger als 24 Stunden nicht möglich sein, wird ticket4you den Veranstalter über die Situation informieren. Darüber hinausgehende Haftungen und die Abgeltung von Schadensersatzansprüchen werden von ticket4you hiermit, aus welchem Grunde auch immer, ausgeschlossen so ferne diese nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig von ticket4you verursacht wurden.
Ansprüche an ticket4you müssen sofort nach dem Bekanntwerden, spätestens jedoch 30 Tage nach dem Ende der Veranstaltung, vom Veranstalter geltend gemacht werden, ansonsten diese als verjährt gelten.
 
11.2.) Haftungsfreistellung
Der Veranstalter stellt ticket4you frei von sämtlichen Ansprüchen einschließlich Schadensersatzansprüchen jeglicher Art, die Dritte Personen gegenüber ticket4you wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Veranstalter über die ticket4you Internetseiten  veröffentlichte Inhalte geltend machen. Der Veranstalter hält ticket4you für alle anfallenden Kosten, inklusive der Rechtsvertretung, schad- und klaglos.
ticket4you steht es frei im Falle eines Einwandes Dritter Personen, entsprechende Angebote oder Inhalte für welche die Behauptung der Verletzung der Rechte eingewandt wird, sofort und ohne auf eine Zustimmung des Veranstalters zu warten, bis zur Klärung, ob die Rechtsverletzung zu Recht besteht, von der auf der ticket4you erstellten Plattform für eine Veröffentlichung zu blockieren oder zu löschen. Der Veranstalter wird über diese Maßnahme bzw. die behauptete Rechtsverletzung so rasch als möglich von ticket4you informiert.
 
11.3.) Server- und Internetausfall
Der Veranstalter anerkennt die technische Möglichkeit des Ausfalls des Internets, der -verbindung oder des Servers mit den Daten der Ticketkäufer und Ticketcodes auch während der Veranstaltung bzw. der Zutrittskontrolle. Da ein derartiger Ausfall nicht vorhersehbar ist, kann die Wahrscheinlichkeit eines Betruges sich Zutritt mit kopierten oder gefälschten Tickets zu verschaffen, als nahezu unwahrscheinlich angesehen werden. Der Veranstalter hat in jedem Falle sich rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn eine Liste aller gebuchten Teilnehmer bzw. verkauften Tickets, samt den zugehörigen Ticketcodes lokal auf seinem Rechner zu speichern bzw. zur Zutrittskontrolle auszudrucken.

12.)   Zutrittscode
12.1.) Die Kontrolle der Berechtigung zur Teilnahme oder Zutritt zu einer Veranstaltung bzw. einem -bereich, erfolgt bei ticket4you durch einen, je Veranstaltung einmalig vergebenen, Code aus Zahlen und Buchstaben ("TicketID"). Die Anzahl der möglichen Varianten des Ticketcodes sind derart groß, das nahezu ausgeschlossen werden kann, dass ein gültiger Ticketcode durch Zufall erraten werden kann. Jedes Ticket wird mit diesem Code in Form eines Barcodes und in Klartext bedruckt. Die Gültigkeit des Codes kann bei der Zutrittskontrolle in Form von Listen erfolgen, welche der Veranstalter kostenlos vor Veranstaltungsbeginn zur weiteren Verwendung auf einem lokalen Rechner downloaden kann. ticket4youPLUS und ticket4youPRO bieten auch eine elektronische Form der Überprüfung und Entwertung des Ticketcodes an.

12.2.) Um einen Missbrauch von Ticketcodes zu verhindern, ist ein Ticket nur gültig, wenn dieses vorher noch nie zur Entwertung vorgelegt wurde. Mit der Vorlage und erstmaligen Entwertung eines Ticketcodes verliert dieser seine Gültigkeit. Später vorgelegte Tickets mit gleichem Ticketcode sind, ungeachtet ob Original oder Kopie und ungeachtet der Person (z. B. Rechnungsempfänger) die das Ticket vorlegt, nicht mehr gültig. Diese Regelung ist auf allen Tickets von ticket4you aufgedruckt.
 
12.3.) Der Veranstalter verpflichtet sich, alle vergebenen Codes für Tickets keinesfalls Dritten Personen vor Veranstaltungsbeginn zugänglich zu machen. Die Nachweispflicht für die erfolgte Geheimhaltung liegt im Streitfall beim Veranstalter.

12.4.) Tickets deren Ticketcode weder im Klartext noch als Barcode einwandfrei zu lesen bzw. elektronisch zu überprüfen sind (z. B. verschmutzt, verschmiert, teilweise vorhanden) werden bei der elektronischen Form der Entwertung nicht als gültig anerkannt.

12.5.) Bei einem Import von systemfremden, d. h. nicht von ticket4you erstellten, Ticketcodes übernimmt ticket4you keinerlei Haftung über die Richtigkeit und Gültigkeit.

12.6.) Bei der elektronischen Kontrolle und Entwertung der Ticketcodes mittels des Programmteils "CHECKIN" können nur jene Ticketcodes überprüft werden, die beim letzten Kontakt des Prüfgerätes (Scanner, Smartphone etc.) mit dem Internet übertragen werden konnten. Werden mehrere Prüfgeräte zur Kontrolle und Entwertung der Ticketcodes eingesetzt, ist eine permanente Verbindung aller Prüfgeräte mit dem Internet notwendig.
Dies ist notwendig um die Entwertung eines Ticketcodes an einem Prüfgerät, über das Internet, den anderen Prüfgeräten als "entwertet" mitteilen zu können
ticket4you haftet nicht für eine dauerhafte Verbindung oder eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit der Prüfgeräte mit dem Internet.

13.)    Datenschutz
13.1.) Personenbezogene Daten
Die Nutzung der Plattform von ticket4you macht die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch ticket4you unumgänglich. Die Daten von Ticketkäufern und Teilnehmern werden an den Veranstalter zum Zwecke der Buchhaltung, Einlasskontrolle und ordnungsgemäßer Durchführung der Veranstaltung weitergegeben. Veranstalter verpflichten sich, diese Daten nur zu diesem Zweck und insbesondere nicht für weitergehende Marketingzwecke zu nutzen oder an dritte Personen weiter zu geben.
Personenbezogene Daten werden bei ticket4you nur bis zu 30 Tage nach jeder abgeschlossenen und zwischen ticket4you und dem Veranstalter abgerechneten Veranstaltung gespeichert. Danach werden alle personenbezogenen Daten für diese Veranstaltung bei ticket4you unwiderruflich gelöscht.

13.2.) Datenschutzerklärung
Der Veranstalter erklärt sich ferner damit einverstanden, dass ticket4you personenbezogene Daten der Ticketkäufer und Bucher für eigene Direktmarketingzwecke benutzt. Dazu zählt die werbliche Ansprache des Kunden per E-Mail und per Post.
ticket4you verarbeitet und speichert personenbezogene Daten entsprechend den in der gesonderten Datenschutzerklärung jeweils aktuell dargestellten Grundsätzen. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung von ticket4you.

14.)   Marketing
So fern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist der Veranstalter damit einverstanden, dass Werbeanzeigen Dritter, gleich welcher Art, auf den Seiten geschaltet werden, auf denen seine Veranstaltungen beworben werden. Die durch ticket4you ausgestellten Tickets können ebenfalls Werbeanzeigen Dritter enthalten. Eine Abgeltung für dieser Marketingmöglichkeiten für den Veranstalter wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Zuflüsse die ticket4you durch die Platzierung von Werbeanzeigen Dritter auf den ausgestellten Tickets und Webseiten erlangt, sind ein Bestandteil der Preisbildung für die Nutzung von ticket4you durch den Veranstalter.
Der Veranstalter ist damit einverstanden, dass ticket4you mit der Tatsache, dass der Veranstalter die Plattform nutzt, in angemessenem Umfang wirbt und dabei Namen und Logo des Veranstalters verwendet.

15.)   Sonstiges
Abänderungen dieser AGB und zusätzliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
So ferne im Text nicht anderes vereinbart wurde, gelten für die Zustellung von E-Mails die vom Veranstalter unter dem Menüpunkt "VERANSTALTER/Details/E-Mail-Adresse" eingegebene E-Mail-Adresse. Für E-Mails an ticket4you gilt ausschließlich office@ticket4you.at als gültige Zustelladresse für den Schriftverkehr.
Änderungen der AGB werden dem Veranstalter in geeigneter Form schriftlich im Internet oder per E-Mail mitgeteilt. Wird diesen Änderungen nicht ausdrücklich binnen 30 Tagen widersprochen, gelten diese als neue AGB und Geschäftsgrundlage.
Insofern Teile dieser AGB unwirksam werden bleibt die Wirksamkeit der davon nicht betroffenen Teile der AGB unberührt.
Als Gerichtsstand gilt Wien wird vereinbart, sofern der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.
Es gilt österreichisches Recht.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.

16.) COVID-19 Gästeliste
Für den Betrieb der Covid-19 Gästeliste zur Registrierung von Gästen in einem Lokal gelten, so hier nichts anderes ausgeführt, die bisherigen AGB Bestimmungen.

16.1.) Für die Verwendung der Covid-19 Gästeliste mit ticket4you ist die Verbindung eines Smartphones (Android, mindestens Version V, Lolipop) mit dem Internet, entweder über WLAN oder Mobilfunk, notwendig. Die Geschwindigkeit des Scannens von QR-Codes hängt von der im Lokal vorhanden Geschwindigkeit des Internets und der Datenübertragung ab. ticket4you hat darauf keinen Einfluss.
16.2.) Wird ein QR-Code eines registrierten Gastes als gültig erkannt, muss eine Tisch- oder Sitzplatznummer vom Veranstalter oder seinen Servicemitarbietern hinzugefügt werden. Mit einem Klick auf den Button "SPEICHERN" werden die Daten an ticket4you per Internet übertragen und sind auf der Webseite von ticket4you, nach dem Einloggen mit Benutzernamen und Passwort des Veranstalters (Gastronomen), unter dem Menüpunkt CHECKIN/Gästeliste Covid-19 ersichtlich.
16.3.) Die angezeigte Gästeliste zeigt nur den Klartext des QR-Codes des Gastes, den registrierten Vornamen, Tischnummer und den Zeitpunkt der Erfassung des QR-Codes im Lokal an. Die Gästeliste wird immer nur für den Kalendertag angezeigt und kann als Datei im CSV-Format lokal am PC gespeichert werden.
16.4.) Es werden keine persönlichen Daten der Gäste, wie E-Mailadresse oder Telefonnummer, an den Veranstalter (Gastronomen) übermittelt.
16.5.) Die Daten der Gästeliste werden bei ticket4you gespeichert und nach 28 Tagen automatisch gelöscht.
16.6.) Im Falle von Kontrollen oder einem Covid-19 Verdachtsfall, sind die Behörden an ticket4you zu verweisen. Ist die Anfrage berechtigt, werden die persönlichen Daten der Gäste von dem relevanten Tag an die Behörde übermittelt.
16.7.) Für die Bereitstellung der elektronischen Gästeliste wird ein Betrag von € 50,- (zzgl. 20 % MwSt.) je angefangenen Kalenderjahr von ticket4you dem Veranstalter (Gastronomiebetrieb) ab Durchführung des ersten Scans eines Gast-QR-Codes in Rechnung gestellt. Die Frist für die Bezahlung der Rechnung beträgt 7 Tage.
16.8.) Für die Nutzung der elektronischen Gästeliste von ticket4you und der Übermittlung der Daten an die Behörde ist eine fristgerechte Bezahlung der jährlichen Rechnung Voraussetzung. ticket4you ist berechtigt, die Herausgabe der Gästeliste bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Rechnung und allfälliger Mahnspesen zurückzuhalten. Für dadurch entstandene Strafen der Behörde an den Veranstalter übernimmt ticket4you keinerlei Haftung.
16.9.) ticket4you bietet während der Bürozeiten Montag-Freitag von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr einen Support per E-Mail unter corona@ticket4you.at. ticket4you bemüht sich auch außerhalb dieser Zeiten alle Anfragen so rasch als möglich abzuarbeiten.
16.10.) ticket4you übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass die Tisch- oder Platznummer durch das Servicepersonal im Lokal nicht richtig erfasst wurde.
16.11,) ticket4you übernimmt keinerlei Haftung für den Fall das der Gast bei seiner Registrierung unwahre Angaben zu Namen, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer gemacht hat.


 
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